§1 Allgemeines
EventBulli Münster wird betrieben von Dr. Jörg Heidjann, Nottebohmstraße 6, 48145 Münster und bietet verschiedene Dienstleistungen für Kunden mit einem Oldtimer VW Bulli T1 Bulli an. Kunde ist ein Nutzer, der die von EventBulli Münster angebotenen Dienstleistungen gebucht hat. Die Dienstleistungen sind auf der Internetseite www.vwt1.net beschrieben und können unter anderem dort gebucht werden.
§2 Vertragsgegenstand
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, die von EventBulli Münster angeboten werden. Sie werden vereinbart zwischen EventBulli Münster und Kunden, welche die angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
§3 Leistungen
Gegenstand des Vertrages ist der im Buchungsvertrag aufgeführte Leistungsumfang. Die Preise werden auf Grundlage der aktuellen Preisliste (https://www.vwt1.net/preise/) vereinbart. Es können auch zusätzliche Dienstleistungen vereinbart werden.
§ 4 Vertragsabschluss
Zwischen EventBulli Münster und dem Kunden (im Nachfolgenden: Vertragspartner) wird ein Vertrag über die Organisation und Durchführung einer Fahrt mit Chauffeur in einem von EventBulli Münster gestellten Fahrzeug geschlossen. Die Aufträge können online, telefonisch oder schriftlich vorgenommen werden. EventBulli Münster bestätigt die Buchung innerhalb von 7 Tagen schriftlich (in der Regel per Email). Der Kunde erkennt mit seiner Beauftragung den Vertrag sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Sendet der Kunde die Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 7 Tagen an EventBulli zurück, kann das gebuchte Fahrzeug anderweitig vergeben werden.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Nach der schriftlichen Zusage des Mieters (in der Regel per Mail) ist das Fahrzeug definitiv reserviert. Die Bezahlung erfolgt 7 Tage vor dem Termin per Überweisung auf das angegebene Konto oder in Bar vor Ort.
§ 6 Stornierungen, Rücktritt vom Vertrag
Nach verbindlicher Buchung räumt EventBulli Münster dem Vertragspartner ein Stornorecht gemäß nachfolgenden Bedingungen ein:
- erfolgt eine Stornierung zwischen dem 14. und dem 7. Tag vor der Veranstaltung, beträgt die Stornierungsgebühr 50% der im Auftrag vereinbarten Gesamtleistung.
- erfolgt die Stornierung weniger als 7 Tage vor dem gebuchten Termin, so ist eine 100%ige Stornierungsgebühr fällig, d.h. die gebuchte Leistung ist vollständig zu bezahlen.
Sollte die Fahrt aufgrund höherer Gewalt (Sturm- und Hagelwarnungen) technischer Defekte, und plötzlicher Krankheit/Unfall nicht durchgeführt werden können, ist der Vermieter berechtigt , vom Vertrag zurück zu treten. Bereits gezahlte Leistungen (Anzahlungen) werden zu 100% erstattet.
Für alle weiteren Gründe für Absagen/Stornierungen, denen höhere Gewalt, Pandemie, gesetzliche Anordnung von Fahrverboten wegen Ozon-, Smogalarm, usw. die uns an der Erbringung von Leistungen hindert, ist einvernehmlich und beidseitig vorrangig nach Möglichkeiten für Ersatz/Alternativen oder Verschiebung des Termins zu suchen
§ 7 Beförderung
Eine Pflicht zur Beförderung von Auftraggebern besteht nicht. Richten sich Fahrgäste den Weisungen des Fahrers nicht, oder eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs nach STVO durch Verhalten der Gäste ist abzusehen, ist der Fahrer berechtigt, diese vom Transport auszuschließen. In diesem Falle gilt der im Vertragsinhalt vereinbarte Preis, einschließlich aller Neben- und Sonderleistungen zur Berechnung. Die Fahrgäste sind an die Weisungen des Fahrers gebunden.
§ 8 Haftung des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die von ihm gemieteten Fahrzeuge schonend zu behandeln. Für alle Sach- und Personenschäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Kunden verursacht werden, haftet der Kunde.
Starke Verschmutzungen des Innenraumes oder Schäden und Kratzer an der Karosserie, die durch den Kunden verursacht werden, werden vom Kunden bezahlt.
§ 9 Haftung von EventBulli Münster
Die Fahrzeuge von EventBulli Münster werden regelmäßig gewartet und entsprechen der StVO. Die Fahrzeuge sind haben eine TÜV und H – Zulassung und sind mit einer Vollkasko Versicherung versichert. Sollten unerwartet auftretende Schäden an den Fahrzeugen eine sichere Weiterfahrt nicht möglich machen ist der Fahrer berechtigt, aus Sicherheitsgründen Fahrten abzubrechen.
Der Kunde wird vor Antritt einer Fahrt darüber informiert, dass Oldtimer-Fahrzeuge nach technischem Stand nicht auf allen Plätzen über alle Einrichtungen des Insassenschutz verfügen. (z.B. Kopfstützen und Sicherheitsgurte). Der Kunde versichert ausdrücklich, davon in Kenntnis gesetzt worden zu sein.
EventBulli Münster kann technische Defekte bei so alten Fahrzeugen natürlich nicht ganz ausschließen. Falls es also zu Verzögerung oder schlimmstenfalls zu einem Ausfall auf Grund einer Panne kommt, können wir daher keine Haftung für Folgeschäden übernehmen. Rechtsansprüche der Beteiligten oder Dritter werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 10 Nutzung von Bildmaterial durch EventBulli Münster
Der Kunde gibt sein Einverständnis, dass das durch EventBulli Münster angefertigtes Bildmaterial der Fahrzeuge mit Gästen für Werbezwecke verwertet werden darf. Falls der Auftraggeber in diesem Punkt Einspruch erheben will, muss er das EventBulli Münster vorab schriftlich und ausdrücklich mitteilen.
§ 11 Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand für beide Seiten ist Münster.
§ 12 Salvatoresche Klausel:
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.